Musterbrief: Rückzahlung „print@home“-Entgelte
TicketkäuferInnnen haben bei Online-Bestellungen von Tickets für Konzerte, Festivals oder andere Veranstaltungen häufig und über eine Vielzahl von Anbietern hinweg eine „print@home“-Option zur Auswahl.
Hierbei werden die Tickets nach Empfang per E-Mail am eigenen Drucker ausgedruckt. Eventim, Marktführer in der Ticketvermittlung, verlangt bisher pauschal eine „Servicegebühr“ in Höhe von bis zu 2,50 Euro, und das, obwohl für die Übermittlung weder Porto- noch Materialkosten anfallen.
Der BGH hat nun in letzter Instanz zu Gunsten der Verbraucherzentrale entschieden und die Revision von Eventim zurückgewiesen (AZ. III ZR 192/17).
Nach Ansicht der Verbraucherzentrale NRW sind nun zu Unrecht erhobene Entgelte für „ticketdirect“ durch Eventim an die Kund*innen zurückzuzahlen.
Musterbrief als Download (PDF)Quelle: Verbraucherzentrale NRW
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