Neues Jahr, neue Regelung – Bandcamp muss Steuern verlangen!

Neues Jahr, neue Regelung – Bandcamp muss Steuern verlangen!
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Die Band Worriedaboutsatan vertreibt nun neue T-Shirts! (Ironie aus)

Das Jahr 2015 bringt so einige Neuerungen mit sich. Für alle europäischen Musiklabels, Bands, Musikerinnen und Musiker, die bei Bandcamp ihre Musik an die Musikliebhaber dieser Welt bringen wollen, werden von nun an Steuern fällig. Diese sogenannte „Value added tax“ ist im Grunde vergleichbar mit unserer Umsatzsteuer. Bisher waren Verkäufer, die ihre Musik zum Download zur Verfügung stellen, immer selber für ihre steuerlichen Abgaben als Selbstständige verantwortlich. Von nun an übenimmt das Prozedere Bandcamp selber. Es soll sogar soweit gehen, dass der Verkäufer eine Quittung über getätigte Verkäufe erhält, die er zu seiner Steuer hinzufügen kann, was sicherlich die Arbeit für ihn und für das Finanzamt vereinfacht. Zahlen müssen diese Steuer die in der EU lebenden Künstler. Wie hoch diese Steuern sind, ist vom Land abhängig, in dem der Käufer wohnt.

Labels und Musiker aus der EU können sich auch bei MOSS anmelden. MOSS steht für „Mini-One-Stop-Shop“. Hierbei obliegt ab dem 1. Januar 2015 der Leistungsort bei Telekommunikations-, Rundfunk- und Fernseh- sowie auf elektronischem Weg erbrachten Dienstleistungen an Nichtunternehmer in dem Staat, in dem der Leistungsempfänger ansässig ist oder seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. Diese Ortsbestimmung gilt seit dem 1. Juli 2003 bereits für auf elektronischem Weg erbrachte Dienstleistungen, die von im Drittland ansässigen Unternehmern an Nichtunternehmer im Gemeinschaftsgebiet erbracht werden. Damit erfolgt die Umsatzbesteuerung dieser Leistungen künftig einheitlich nicht mehr in dem Staat, in dem der leistende Unternehmer ansässig ist, sondern am Verbrauchsort. Als Folge hiervon müssen sich Unternehmer entweder in den Mitgliedstaaten, in denen sie die genannten Leistungen ausführen, umsatzsteuerlich erfassen lassen und dort ihren Melde- und Erklärungspflichten nachkommen oder die Vereinfachungsmöglichkeit durch die Sonderregelung „Mini-One-Stop-Shop“ in Anspruch nehmen. Die ab dem 1. Januar 2015 in Kraft tretende Sonderregelung des Mini-One-Stop-Shop ermöglicht es den in Deutschland ansässigen Unternehmern, ihre in den übrigen Mitgliedstaaten der europäischen Union ausgeführten Umsätze, die unter die Sonderregelung fallen, in einer besonderen Steuererklärung zu erklären, diese Steuererklärung zentral über das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) auf elektronischem Weg zu übermitteln und die sich ergebende Steuer insgesamt zu entrichten. Diese Regelung gilt allerdings nur für die Umsätze in anderen Mitgliedstaaten der EU, in denen der Unternehmer keine umsatzsteuerliche Betriebsstätte hat. Die Teilnahme an der Sonderregelung können Unternehmer auf elektronischem Weg beim BZSt beantragen. Dies ist ab dem 1. Oktober 2014 mit Wirkung zum 1. Januar 2015 möglich und gilt einheitlich für alle Staaten der EU. Für die Antragstellung durch im Inland ansässige Unternehmer steht das BZStOnline-Portal zur Verfügung. Für die Sonderregelung registrierte Unternehmer können im BZStOnline-Portal ihre Registrierungsdaten ändern, ihre Steuererklärungen übermitteln und berichtigen sowie sich vom Verfahren abmelden. Ein Widerruf der Teilnahme ist unter Einhaltung einer Widerrufsfrist grundsätzlich bis zum Beginn eines neuen Besteuerungszeitraums (Kalendervierteljahr) mit Wirkung ab diesem Zeitraum möglich.

Wenn ein bei Bandcamp angemeldeter Musiker weiß, wieviel er jährlich mit seinen Songs und Alben verdient und er unter einer vom Wohnland abhängigen Steuerfreigrenze bleibt, können all die Verkäufe, die er über Bandcamp tätigt steuerfrei bleiben. Diese Freigrenze liegt in Deutschland bei ca. 18000 Euro.

Diese Veränderung der Regeln bedeutet einen (schweren) Schlag für Bandcamp, das im Laufe der letzten Jahre eine der größten und künstlerfreundlichsten Musikseiten geworden ist.

UPDATE: 

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Soll heißen: Die Künstler hätten in jedes Land der EU, in das ihre Musik gegangen wäre Steuern bezahlen müssen. Das wäre für jedes einzelne Land sehr mühsam geworden. Von nun an übernimmt aber Bandcamp diese Arbeit (so wie es iTunes und andere Digital Stores auch machen). Im Prinzip ändert sich jetzt also nichts!

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Von Veröffentlicht am: 30.12.2014Zuletzt bearbeitet: 10.06.2019639 WörterLesedauer 3,3 MinAnsichten: 1819Kategorien: Artikel, NewsSchlagwörter: , , , , 0 Kommentare on Neues Jahr, neue Regelung – Bandcamp muss Steuern verlangen!
Von |Veröffentlicht am: 30.12.2014|Zuletzt bearbeitet: 10.06.2019|639 Wörter|Lesedauer 3,3 Min|Ansichten: 1819|Kategorien: Artikel, News|Schlagwörter: , , , , |0 Kommentare on Neues Jahr, neue Regelung – Bandcamp muss Steuern verlangen!|

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Über den Autor: Marc Michael Mays

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